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Umweltauditgesetz

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung
von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement
und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)



 

 





I.  Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck des Gesetzes
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3
II.  Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie Aufsicht; Beschränkung der Haftung
II.1  Zulassung
  § 4 Anforderungen an Umweltgutachter
  § 5 Zuverlässigkeit
  § 6 Unabhängigkeit
  § 7 Fachkunde
  § 8 Fachkenntnisbescheinigung
  § 9 Zulassung als Umweltgutachter
  § 10 Zulassung als Umweltgutachterorganisation
  § 11 Bescheinigungs- und Zulassungsverfahren
  § 12 Mündliche Prüfung
  § 13
  § 14 Zulassungsregister
II.2  Aufsicht
  § 15 Überprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen
  § 16 Anordnung, Untersagung
  § 17 Rücknahme und Widerruf von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung
  § 18 Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  § 19 Verbot der Gültigkeitserklärung von Umwelterklärungen
  § 20 Aufsichtsverfahren
II.3  Umweltgutachterausschuss, Widerspruchsbehörde
  § 21 Aufgaben des Umweltgutachterausschusses
  § 22 Mitglieder des Umweltgutachterausschusses
  § 23 Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Umweltgutachterausschusses
  § 24 Widerspruchsbehörde
  § 25 Widerspruchsverfahren
  § 26 Geschäftsstelle
  § 27 Rechtsaufsicht
II.4  Zuständigkeit
  § 28 Zulassungsstelle
  § 29 Aufsicht über die Zulassungsstelle
II.5  Beschränkung der Haftung
  § 30 Beschränkung der Haftung
  § 31
III.  Registrierung geprüfter Organisationen, Kosten, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
III.1  Registrierung geprüfter Organisationen
  § 32 EMAS-Register
  § 33 Eintragung in das EMAS-Register
  § 34 Aufrechterhaltung der Eintragung, Verfahren bei Verstößen, Streichung und vorübergehende Aufhebung von Eintragungen
  § 35 Registrierungsverfahren
III.2  Kosten und Bußgeldvorschriften
  § 36 Kosten
  § 37 Bußgeldvorschriften
III.3  Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 38 Übergangsvorschriften
  § 39

Ergänzende Vorschriften:

Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz

 Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes

Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche

Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt

Gesetz zur Anwendung des Umweltauditgesetzes und seiner Rechtsverordnungen auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung


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